Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. warnt vor einer drohenden humanitären Katastrophe im Sheiban-Zentralgefängnis in Ahwaz. Nach den jüngsten Verhaftungswellen werden mehr als 600 politische und religiöse Gefangene unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten:
* 185 Gefangene in Trakt 8.
* 120 Gefangene in Trakt 5.
* Über 310 Gefangene in der Quarantäneabteilung.
Eklatante Mängel der Haftkapazität:
Die offizielle Festlegung des Sheiban-Gefängnisses liegt bei maximal 2.000 Insassen. Derzeit werden jedoch mehr als 4.000 Gefangene (das Doppelte der Kapazität) dort pfercht. Die räumlichen Kapazitäten reichen für diese massive Anzahl politischer Häftlinge keineswegs aus. Die Überbelegung führt zum völligen Zusammenbruch der sanitären und medizinischen Versorgung.
Die Mehrheit der festgenommenen Jugendlichen (18 bis 25 Jahre) aus Ahwaz, Fallahiyeh, Izeh, Behbahan und Masjed Soleyman wird in summarischen Massenverfahren per Videokonferenz ohne Rechtsbeistand vom Richter Ehsan Adibi-Mehr (Leiter der 1. Kammer des Revolutionsgerichts in Ahwaz) zu Haftstrafen von 5 bis zu 20 Jahren verurteilt.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln):
* Regeln 12, 13 & 15: Absolutes Verbot von gesundheitsgefährdender Überbelegung und Pflicht zur Bereitstellung von ausreichendem Raum, Licht und hygienischen Mindeststandards.
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 10 (Abs. 1): Humanitäre Behandlung aller Personen, denen die Freiheit entzogen ist, unter Achtung ihrer Menschenwürde.
* Artikel 14: Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren und rechtlichen Beistand.
* Artikel 7: Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch unzumutbare Haftbedingungen.
Der Verein fordert die UN-Sonderberichterstatter auf, unverzüglich eine Inspektion des Sheiban-Gefängnisses zu verlangen.