Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt die willkürliche Festnahme von sieben arabischen Bürgern sunnitischen Glaubens durch den iranischen Geheimdienst in der Stadt Hamidiyeh am Dienstagabend (7. Juli) während des Abendgebets (Isha) auf das Schärfste.
Die Identität von zwei der Festgenommenen wurde bestätigt:
* Amer Kaabi (Sohn von Badr) – wohnhaft im Viertel Malashiyeh, Ahwaz.
* Riad Zoheiri – wohnhaft im Viertel Malashiyeh, Ahwaz.
Bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung verweigern die Sicherheitsbehörden jegliche Auskunft über den Verbleib, den Gesundheitszustand oder die rechtlichen Vorwürfe, was den Tatbestand des „gewaltsamen Verschwindenlassens“ erfüllt. Diese Festnahmen schließen an eine Welle von Razzien in Ahwaz, Hamidiyeh, Ma'shur, Abadan, Fallahiye und Kut Abdullah an.
Völkerrechtliche Einordnung und Rechtsverletzungen:
Razzien ohne richterlichen Beschluss und der Eingriff in die Religionsausübung verstoßen gegen internationale und nationale Rechtsnormen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Festnahme und das Recht auf unverzügliche Unterrichtung über Anklagegründe.
* Artikel 18: Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die freie Ausübung religiöser Riten.
* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR):
* Artikel 9 & 18: Verbot willkürlicher Verhaftung und Schutz der Religionsfreiheit.
* Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Gewaltsamen Verschwindenlassen:
* Artikel 1 & 2: Verbot des Vorenthaltens von Informationen über den Aufenthaltsort von Festgenommenen.
* Verfassung der Islamischen Republik Iran:
* Artikel 32: Verbot von Verhaftungen ohne schriftliche richterliche Anordnung.
* Artikel 23: Verbot der Gesinnungsprüfung und Verfolgung aufgrund des Glaubens.
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. fordert die sofortige Aufklärung des Aufenthaltsorts sowie die bedingungslose Freilassung aller Inhaftierten.