Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt die nächtlichen Razzien und willkürlichen Festnahmen sunnitischer arabischer Bürger durch den iranischen Geheimdienst im Stadtviertel Mandali in Ahwaz am Morgen des 20. Juli aufs Schärfste.
Die Identität mehrerer Festgenommener wurde wie folgt bestätigt:
* Saeed Obaidawi (25 Jahre)
* Hassan Kanani (bekannt als „Abu Arkan“, 38 Jahre)
* Jafar Shamousi
* Ismail Obaidawi (35 Jahre)
(Alle wohnhaft im Stadtviertel Mandali, Ahwaz).
Die Sicherheitskräfte durchsuchten die Wohnungen, beschlagnahmten persönliche Gegenstände, versetzten Frauen und Kinder in Schrecken und verbrachten die Festgenommenen an einen unbekannten Ort, ohne rechtliche Gründe oder Anklagepunkte zu nennen.
Völkerrechtliche Einordnung und Rechtsverletzungen:
Diese Maßnahmen verstoßen eklatant gegen internationale und nationale Rechtsnormen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Festnahme und das Recht auf unverzügliche Unterrichtung über die Festnahmegründe.
* Artikel 17: Schutz vor willkürlichen Eingriffen in das Privat- und Familienleben sowie die Wohnung.
* Artikel 18: Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR):
* Artikel 9, 12 & 18: Verbot willkürlicher Verhaftung, Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung und Gewährleistung der Religionsfreiheit.
* Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Gewaltsamen Verschwindenlassen:
* Artikel 2: Verbot des Vorenthaltens von Informationen über den Aufenthaltsort von Festgenommenen.
* Verfassung der Islamischen Republik Iran:
* Artikel 23: Verbot der Gesinnungsprüfung und Verfolgung wegen des Glaubens.
* Artikel 32: Verbot von Verhaftungen ohne schriftliche richterliche Anordnung.
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. fordert die sofortige Bekanntgabe des Aufenthaltsorts sowie die bedingungslose Freilassung der Festgenommenen.