أيلول/سبتمبر 07, 2026

Rechtliche Erklärung: Verlegung der Häftlinge aus dem Bezirk Mandali ins Sheiban-Gefängnis und Anprangerung der seit 1925 systematischen Vermögensbeschlagnahmung und bedingten Freilassung

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V.
Rechtliche Erklärung: Verlegung der Häftlinge aus dem Bezirk Mandali ins Sheiban-Gefängnis und Anprangerung der seit 1925 systematischen Vermögensbeschlagnahmung und bedingten Freilassung
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt die Razzien des Geheimdienstes im Bezirk Mandali (Stadt Ahwaz) vom 20. Juli, bei denen Familien und Kinder terrorisiert wurden. Die festgenommenen ahwazisch-arabischen Bürger wurden wegen ihres sunnitischen Glaubens willkürlich inhaftiert und kürzlich in das Sheiban-Zentralgefängnis verlegt.
Dokumentierte Identitäten der Festgenommenen:
* Saeed Obeidawi (25 Jahre)
* Hassan Chenani (Abu Arkan) (38 Jahre)
* Jafar Shamousi
* Ismail Obeidawi (35 Jahre)
Systematische Verweigerung von Freisprüchen und Erpressung seit 1925:
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. weist auf die historische Tatsache hin, dass die iranischen Behörden seit der Besetzung von Ahwaz im Jahr 1925 bis heute keinen ahwazischen politischen oder religiösen Gefangenen tatsächlich freigesprochen haben – selbst wenn deren Unschuld erwiesen war. Stattdessen werden die Betroffenen unter dem Deckmantel der "bedingten Freilassung" belassen, während ihr Eigentum und das Vermögen ihrer Familien als horrende Kautionen verpfändet werden, um sie in permanenter wirtschaftlicher Unsicherheit und unter ständiger Wiederverhaftungsdrohung zu halten.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 9: Verbot willkürlicher Festnahme und Recht auf Freiheit der Person.
* Artikel 14 (Abs. 2): Unschuldsvermutung und Verbot unbefristeter bedingter Kautionsstrafen ohne faires Verfahren.
* Artikel 18: Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
* Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD):
* Artikel 5 (d-v): Schutz des Rechts auf Eigentum und Verbot diskriminierender Vermögensbeschlagnahmungen.
Der Verein fordert die sofortige Freilassung der Inhaftierten und die Aufhebung aller willkürlichen Vermögenspfändungen.

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